BIS ZUM 16.01.2026 | 23.59:59 Uhr – Die Uhr tickt!
UNSERE STIMME FÜR UNSERE GEWÄSSER UND FISCHE
Wenn nicht jetzt – wann dann?
Wenn nicht wir – wer dann?
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist seit ihrem knappen Beschluss im vergangenen Jahr in aller Munde. Zurzeit werden dafür in allen EU-Mitgliedsstaaten nationale Umsetzungspläne ausgebarbeitet. Doch was bedeutet das genau?
Wir können der Natur zurückgeben, was wir ihr über Jahrzehnte genommen haben.
- Lebendige Flüsse statt Betonrinnen.
- Echte Renaturierung statt kosmetischer Maßnahmen.
- Faire Beteiligung statt Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg.
Wenn – wenn nicht jetzt bis zum Freitag 16.01.2026 | 23:59:59 Uhr
Das BMLUK hat kurz vor Weihnachten einen Beteiligungsprozess gestartet, und nur noch bis Freitag, 16. Jänner 2026, 23:59:59 Uhr kann jede:r von uns eine Stellungnahme abgeben!
Nutzt euer demokratisches Recht!
- Sagt, was euch bewegt.
- Seid die Stimme unserer Flüsse und Fische.
- Zeigt, dass nachhaltige Nutzung, Angelfischerei und Naturschutz zusammengehören.
Gerne könnt ihr den folgenden Textvorschlag verwenden, ihn ergänzen, kürzen oder ganz neu formulieren:
- Einfach untenstehenden Textvorschlag kopieren
- Link anklicken 👉 Jetzt Stellungnahme abgeben
- Bis zum Kapital „Ihr Input zu Artikel 9“ folgen
- Einfügen
- Für Ihre Rückfragen – wir sind nur einen Anruf oder Mail entfernt! Die ausführliche Stellungnahme des ÖKF findet ihr in der Anlage.
Für mich sind frei fließende Flüsse lebendige Lebensräume. Sie geben Fischen, Pflanzen und vielen anderen Tieren Raum zum Leben und Erholen. Gesunde Flüsse sind wichtig für die Natur, das Klima und für uns Menschen. Umso bedauerlicher ist, dass die Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung in Österreich nur langsam vorangeht. Es fehlt an klarer Finanzierung, an Transparenz und an der Einbindung jener, die regelmäßig an den Gewässern stehen und ihre Entwicklung genau kennen – wie wir Angler:innen. Wiederherstellung darf nicht dort enden, wo sie unbequem wird. Wichtig ist, dass wir uns dabei ehrgeizige Ziele setzen und nicht beim Einfachsten stehen bleiben – echte Wiederherstellung braucht Mut und langfristiges Denken.
Ich fordere daher:
- Eine konsequente Umsetzung der Verordnung mit ausreichender finanzieller Ausstattung. Ohne gesicherte Mittel bleiben gute Absichten nur Papier.
- Bei der Umsetzung sich nicht bloß „auf das leicht Machbare“ beschränken, sondern sich nach der Decke strecken. Wenn die Finanzierung unklar bleibt und der Fokus nur auf das „Machbare“ gelegt wird, kann keine echte Renaturierung gelingen. Ziele müssen ambitioniert bleiben, sonst verliert das Gesetz seine Wirkung.
- Notwendige Maßnahmen wie strukturverbessernde Ufergestaltung, ein funktionierendes Geschiebemanagement sowie die Wiederherstellung natürlicher Flussdynamik müssen verbindlich verankert und ausreichend gefördert werden. Dazu zählen auch der Rückbau unnötiger Querbauwerke („Dam Removal“), kein weiterer Ausbau der Wasserkraft und die Wiederanbindung von Seitenarmen und Auen. Mindestens 10 Meter breite, naturnahe Gewässerrandstreifen entlang landwirtschaftlicher Flächen.
- Eine offene, transparente Planung und die Einbindung der Angelfischerei bzw. des ÖKF als Partner im Gewässerschutz.
Ansonsten unterstütze ich die Stellungnahme des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Behr (Geschäftsführerin)
