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News: Angeln in Naturschutzgebieten

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BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE 2030

Pauschale Angelverbote für „streng geschützte Gebiete“ vom Tisch

ÖKF FishLife
das nationale und internationale NETZWERK FÜR Österreichs GEWÄSSER UND FISCHE

Einen Auszug unserer Lobbyingarbeit für die Angelfischerei finden Sie auf unserer Homepage: Ein Netzwerk für Gewässer und Fische – Fishlife

ÖSTERREICH IST TEIL EUROPAS

Als EU-Mitglied (aber auch alle Nichtmitglieder) betreffen uns viele EU-Entscheidungen, denn Gewässer kennen keine Grenzen.

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft bei der Europäischen Anglerallianz (EAA) sind wir in die Lobbyingarbeiten und Entscheidungen die Angelfischerei betreffend, involviert.

Dabeisein bedeutet „Wissen“. Wissen bedeutet „Mitreden – Mitbestimmen!“

Denn es zeigt sich – wie so oft – dass eigentlich „gute“ Vorgaben wie z.B. jetzt die Biodiversitätsstrategie in der Umsetzung zu Automatismen führt, die man gerne übersieht.

Im Falle der Biodiversitätsstrategie hätte die Umsetzung dahin führen können, dass es in Schutzgebieten zu pauschalen Nutzenverboten kommt, so auch zu einem Verbot der Angelfischerei.

Bereits vor einiger Zeit wurden im Zuge der Revision des CFP (Common Fisherie Policy) durch ein generelles Rückwurfverbot irrtümlicherweise die Schon- und Brittelmaße der Freizeitfischerei in Meeresgebieten außer Kraft gesetzt und musste mühseelig repariert werden. Umso wichtiger ist es, eine schlagkräftige Interessensvertretung auf EU-Ebene – eben die EAA – zu haben.

Was ist die EU Biodiversitätsstrategie 2030?
Die Biodiversitätsstrategie 2030 ist ein langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme in Europa. Kern der Strategie ist die Ausdehnung von Schutzgebieten auf 30% der europäischen Landfläche (inklusive Süßwasser) und 30% der Meeresflächen. Jeweils ein Drittel der Flächen (10% Land, 10% Meer) soll unter „strengen Schutz“ gestellt werden. In der Beschreibung der „streng geschützten“ Gebiete wurde die Angelfischerei anfangs, pauschal ausgeschlossen.

ÖKF FISHLIFE STELLUNGNAHME
PAUSCHALE NUTZUNGSVERBOTE SIND ÜBERHOLT

Eine nachhaltige Nutzung im Rahmen der Freizeitfischerei als extraktive Tätigkeit in Schutzgebieten zu pauschalisieren, widerspricht aus unserer Sicht sowohl den Hegezielen auf Grundlage der „guten fachlichen Praxis“ im Rahmen der geltenden Fischereigesetze, als auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. Die Angelfischerei in Österreich nimmt flächendeckend eine aktive Rolle bei dem Erhalt und der Wiederansiedlung bzw. Wiederherstellung bedrohter Fischarten und deren Lebensräume war. Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage dafür, dass die Angelfischerei pauschal im Widerspruch zu den Schutzzielen von Schutzgebieten steht, im Gegenteil. Fischer waren und sind kein pauschales Problem von Schutzgebieten, sondern ein Teil der Lösung. Viele dieser Gebiete haben sich über Jahre mit den Anglern erst zu dem entwickelt, was sie heute sind. Pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage bringen aus unserer Sicht keinen weiter. Spannend bleibt auch, was unter dem nicht weiter spezifizierten Begriff „non-intrusive renewable energy installations“ als erlaubte Ausnahme zu verstehen sein soll. Wenn hier durch die Hintertür Wasserkraftanlagen in Schutzgebieten legalisiert und die Freizeitfischerei pauschal verboten werden soll, ist das unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten aus Sicht des ÖKF in keiner Weise akzeptabel. Wir bleiben dran.

DANKE EAA (ERUOPÄISCHE ANGLERALLIANZ)

In diesem Sinn haben ÖKF FishLife als auch die EAA  im Dezember 2020 eine Stellungnahme zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie 2030 an die EU-Kommission abgegeben. In der aktuellen Version 3 vom 8. Juni 2021, wurde der betreffende Absatz komplett gestrichen (siehe Beilage). Wir freuen uns, dass in der Erarbeitung der Technischen Mitteilung (technical note) der Europäischen Kommission unsere Forderungen berücksichtigt wurden.

Wie geht es weiter?

Im Herbst 2021 wird der finale Entwurf der Europäischen Kommission erwartet. Die EAA und das ÖKF werden den Prozess eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Angler einsetzen.

Untenstehend der Auszug aus der überarbeiteten Version 2 (DRAFT Technical Note on Criteria And Guidance For Protected Areas Designations): Die von der EAA vorgeschlagenen Streichungen wurden in Version 3 zur Gänze akzeptiert

ÖKF FishLife – EIN NETZWERK FÜR GEWÄSSER UND FISCHE

Einen Auszug unserer Lobbyingarbeit für die Angelfischerei finden Sie auf unserer Homepage:

Ein Netzwerk für Gewässer und Fische – Fishlife

Sonja Behr, Geschäftsführerin
ÖKF FishLife   <°))))))><
Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz
Dachverband Österreichischer Fischereivereine und Angler 

A-1230 Wien, Breitenfurter Straße 333 – 335 
T 0043 (1) 869 53 00 | F 0043 (1) 869 53 39
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